Liebe Kunden und Geschäftspartner,
im Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2, sind wir bemüht Sie stets mit den für den Bauablauf relevanten Informationen auf dem Laufenden zu halten. Daher möchten wir Sie über folgende Maßnahmen bzw. Hinweise informieren. Wir bitten Sie dringend auf die Einhaltung zu achten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Auswirkungen durch das neuartige Coronavirus in Deutschland sind noch nicht vorhersehbar. Uns alle trifft dabei eine große Verantwortung, durch die größtmögliche Reduzierung persönlicher Kontakte Infektions-risiken zu verringern und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Die aktuellen Beschränkungen im öffentlichen Leben haben als vorrangiges Ziel die Verlangsamung der gesamten Infektionsentwicklung. Dazu trägt auch die in Nordrhein-Westfalen geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 (CoronaSchVO) vom 22.03.2020 bei. Dass die dort genannten Maßnahmen mit großer Konsequenz umgesetzt werden, bedeutet nicht, dass sich das persönliche Risiko für infizierte Personen verändert hat. Für Menschen, die nicht zur Risikogruppe der besonders gefährdeten Personen (wie z. B. Ältere oder Vorerkrankte) zählen, nimmt die Erkrankung in aller Regel einen milden Verlauf.
Für die Arbeitswelt – auch auf Baustellen – bedeutet das:
Arbeitgeber sind aus Gründen des Arbeitsschutzes verpflichtet, für besonders gefährdete Personen sehr intensiv zu prüfen, wie Infektionsgefahren möglichst ausgeschlossen werden können (z. B. durch abgesonderte Arbeitsbereiche, als letztes Mittel auch bezahlte Freistellung).
Für alle anderen Beschäftigten sind aus Arbeitsschutzsicht derzeit die Maßnahmen ausreichend, die aus Gründen der Gesamtinfektions-bekämpfung ohnehin geboten sind (wie z. B. Hygienemaßnahmen, möglichst große Distanz halten).
Zur ihrer Information und Beachtung die Handlungshilfe „Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen“ als PDF zum Download.